Wenn es um die Sicherheit von Immobilien und Personen geht, dann sollte man immer auf aktuellem Stand sein. Da es viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gibt, unterliegen diesem natürlich einem ständigen Veränderungsprozess. Das, was im vorigen Jahr noch gültig war, ist aktuell eventuell veraltet. Dabei gilt, selbst kleine Änderungen können große Auswirkungen im Brandschutz zufolge haben. Das Problem dabei ist, selber verliert man im Richtliniendschungel leicht den Überblick. Deshalb werden meistens externe Unternehmen beauftragt, um die Verantwortung auf Experten wie SWL Brandschutz aus Hannover umzulegen.
Ein solcher Fall betrifft z.B. die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2, welche besagt, dass die Unterweisung der Brandschutzhelfer alle 2 bis 5 Jahre vorgenommen werden muss. Vorher galt ein Zeitintervall von 3 bis 5 Jahren. Welcher Zeit um maßgeblich ist, hängt insbesondere von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab.
Weiterhin gilt die Pflicht für Unternehmen, die Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und jährlich einer Unterweisung im Brandschutz zu unterziehen.
Anzahl der Brandschutzhelfer
Unverändert bleibt hingegen die Anzahl der Brandschutzhelfer, welche in Unternehmen ausgewiesen werden müssen. Mindestens fünf Prozent müssen benannt werden, wobei jedoch auch die Gefährdungslage und Anwesenheitssituation (z.B. Urlaub und Krankheit) gewissen Einfluss haben.
Theorie und Praxis verbinden für mehr Sicherheit im Betrieb
Theoretisches Wissen ist sicherlich wichtig, aber man muss es in der Praxis auch anwenden können. Deshalb ist eine praxisnahe Ausbildung durch externe Dienstleister wie SWL Brandschutz auch so wichtig, bei der reale Löschversuche mit Feuerlöschern geprobt und eine Analyse des Gefährdungspotentials unternommen werden. Theorie wie z.B. die a Arbeitsstättenrichtlinie, ASR A2.2 und Praxiserfahrungen sollten also idealerweise verknüpft und regelmäßig wiederholt werden.
Schulungsangebote von SWL Brandschutz
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