Brandschutzunterweisung – Richtiges Verhalten bei Brand / Feuer lernen !
Der Gesetzgeber gibt im § 10 des Arbeitsschutzgesetztes an, dass eine Brandschutzunterweisung notwendig ist. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen anwesend sein und die Inhalte der Brandschutzunterweisung zur Kenntnis nehmen und verstehen.
Wir bieten Ihnen mit unserer Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter eine einfache und effektive Möglichkeit, die Auflagen des Gesetzgebers zu erfüllen und die Sicherheit in Ihrer Firma zu erhöhen. Richtig geschulte Mitarbeiter sind in der Lage, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und einen möglichen Brand zu verhindern. Im Fall eines Feuers wissen sie, wie sie sich zu verhalten haben und können so schnell und effektiv handeln. Dies erhöht die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Ihre Anlagen oder Güter.
Anbieter für professionelle und anerkannte Schulung laut Gesetz
Auf Grundlage verschiedener Gesetze und Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, BGV / GUV A1 sowie der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in Sachen Brandschutz fundiert zu schulen. Hierbei wird der Fokus auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gelegt. Durch eine theoretische Schulung mit anschließender praktischer Unterweisung in der Handhabung von Feuerlöschern sind Ihre Mitarbeiter perfekt auf den Ernstfall vorbereitet.
Diese Unterweisung vermittelt den Basis-Kenntnisstand für den Umgang mit Gefahrensituationen.